FAQ
Hier erhalten Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen:
Was bedeutet „Validierung”?
Unter Validierung werden alle Arbeiten verstanden, mit denen Ergebnisse der Grundlagenforschung hinsichtlich ihrer technischen Machbarkeit und des wirtschaftlichen Potenzials überprüft und in Richtung Anwendung weiterentwickelt werden.
Dazu zählen u. a. bewertende Analysen und Machbarkeitsuntersuchungen, Analysen zum Anwendungspotenzial, technische Weiterentwicklungen in Richtung auf Produkt- und Prozessanforderungen, Erschließung neuer Anwendungsfelder und die Entwicklung von Demonstratoren.
Können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Forschungseinrichtungen der Industrie gefördert werden?
Nein, die Fördermaßnahme VIP richtet sich entsprechend ihrer übergeordneten Zielsetzung ausschließlich an Hochschulen, von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten Forschungseinrichtungen sowie Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben.
Welche Aufgaben sollen die Innovations-Mentoren übernehmen?
Innovations-Mentoren sollen den Projektteams im Validierungsprozess strategische Unterstützung, auch hinsichtlich der weiterführenden Entwicklung und Umsetzung bieten. Sie sollen ferner dabei helfen, mögliche Nutzer für die Verwertung zu identifizieren und Kontakte herzustellen. Sie stellen Know-how zur Verfügung und dienen als kritische und konstruktive Diskussionspartner.
Im Einzelfall kann es auch angemessen sein, für die unterschiedlichen Aspekte des Projektes mehrere Innovations-Mentoren zu gewinnen.
Gibt es eine Liste geeigneter Innovations-Mentoren?
Nein. Es ist Aufgabe der Antragsteller, sich eine geeignete Persönlichkeit zu suchen, die die notwendigen Erfahrungen besitzt und die Bereitschaft zur Unterstützung während der Laufzeit des Vorhabens versichert. Das können - je nach Wissenschaftszweig und Stand des Vorhabens im Innovationsprozess - sehr unterschiedliche Persönlichkeiten sein.
Es sollte sich bevorzugt um externe Persönlichkeiten handeln, die nicht dem Forscherteam einschließlich der Vorgesetzten, und im Idealfall auch nicht der antragstellenden Einrichtung angehören.
Können Aufwandsentschädigungen für Innovations-Mentoren gefördert werden?
Innovations-Mentoren sollen sich aus ehrenamtlichem Engagement und ohne wirtschaftliches Eigeninteresse für das Vorhaben einsetzen. Eine bezahlte Beratungstätigkeit ist nicht förderfähig. Allerdings können Entschädigungen für den entstandenen Aufwand gefördert werden. Das gilt für die Erstattung von nachgewiesenen Kosten (z. B. Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz) sowie für angemessene Pauschalen (z. B. private Telefon- oder Internetnutzung, Teilnahme an Workshops usw.).
Können auch Aufwendungen für mehr als einen Innovations-Mentor gefördert werden?
Ja, wenn das in besonderen Fällen begründet ist (s. o.).
Müssen bereits Patente für den Vorhabensgegenstand angemeldet sein?
Die Patentanmeldung vor Antragstellung ist vorteilhaft. Sie ist kein Muss, ein Fehlen aber auch kein Ablehnungsgrund. Sollen während der Laufzeit des Vorhabens nationale Schutzrechte angemeldet werden, so sind die dabei notwendigen Kosten förderfähig, wenn die antragstellende Einrichtung nicht im Rahmen der BMWi-Fördermaßnahme SIGNO gefördert wird. Aufwendungen für die Anmeldung internationaler Patente können aber nicht gefördert werden.
Beachten Sie, dass alle erforderlichen Schutzrechte den Antragstellern gehören müssen.
Müssen in der Verwertungsstrategie die späteren Verwertungspartner bereits benannt sein?
Falls mögliche Interessenten bekannt sind, sollten sie als potenzielle Partner genannt werden. Eine verbindliche Verwertungspartnerschaft darf jedoch nicht bestehen. Die Verwertungswege müssen aus Sicht der Antragsteller offen bleiben. Eine vorherige Verwertungszusage, etwa über den Verkauf oder die Zusicherung von Lizenzen, ist nicht zulässig.
Wer begutachtet die Anträge in VIP?
Die eingehenden Anträge werden nach formaler Prüfung durch den PT unabhängigen Expertinnen und Experten aus verschiedenen Disziplinen (Forschung, Wirtschaft, Wissens- und Technologietransfer) zur Bewertung vorgelegt. Mit ihrem Votum geben diese dem Ministerium eine inhaltlich begründete Förderempfehlung. Die endgültige Förderentscheidung fällt das BMBF im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens.
Ist die Förderung mit anderen Maßnahmen kombinierbar?
Eine Förderung der Verwertungsphase im Anschluss an VIP ist oft sinnvoll und gewünscht. Die parallele Finanzierung von Entwicklungsarbeiten aus öffentlichen Maßnahmen muss als Einzelfallentscheidung sehr sorgfältig geprüft werden. Wie bei jeder Fördermaßnahme ist jedoch auch bei VIP eine Doppelförderung nicht zulässig.
Informationen über mögliche Förderungen im Anschluss an ein erfolgreiches VIP-Vorhaben erhalten Sie bei der Förderberatung „Forschung und Innnovation“ des Bundes.
Muss das Forschungsteam eine Mindestgröße besitzen?
Nein. Auch kleinere Vorhaben, die zu zeitnahen Validierungserfolgen führen können, sind ausdrücklich erwünscht.
Sind Reisekosten förderfähig?Grundsätzlich sind auch Reisekosten unter Beachtung des Bundesreisekostengesetzes förderfähig. Dabei muss der unmittelbare Zusammenhang mit dem Validierungsvorhaben deutlich erkennbar sein. Auslandsreisen bedürfen einer besonderen Begründung.
Gibt es Fristen für Antragsstellungen?
Nein - Anträge können bis zum 30. Juni 2012 laufend eingereicht werden.
Was sind Validierungspartner und Transferschnittstellen?
Validierungspartner und Transferschnittstellen sind alle Beauftragten oder Organisationseinheiten Ihrer Einrichtung, die Sie beim Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die Wirtschaft begleiten. Diese Stellen sollen Ihr Vorhaben im Rahmen ihrer Arbeit unterstützen und Ihnen diese Unterstützung in einer Erklärung zusagen.

