Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP
Deutschlands Wissenschaft ist für ihre hohe Qualität anerkannt und genießt auch international einen hervorragenden Ruf. In den letzten Jahren hat sie noch weiter an Profil und Leistungsfähigkeit gewonnen. Allerdings haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen das Ziel, ihre Ergebnisse auch einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen, weitaus weniger im Blick als die Forscher in verschiedenen anderen Ländern.
Was ist VIP?
Mit der Fördermaßnahme „Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP” will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Potenziale für Innovationen erschließen, welche in der akademischen Forschung von Hochschulen, von außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die von Bund und Ländern gemeinsam gefördert werden, sowie von Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben liegen.
Der Wissens- und Technologietransfer ist nicht als lineare Abfolge zu verstehen, sondern als interaktiver Prozess mit verschiedenen Wechselwirkungen und Rückkoppelungen. Im Modell sind dabei die folgenden Phasen darstellbar:
- Findung, in der vielversprechende Forschungsergebnisse identifiziert werden,
- Orientierung, in der die technische Machbarkeit und das wirtschaftliche Potenzial belegt und Anwendungsbereiche erschlossen werden,
- Verwertung, in der die Innovation in die Wirtschaft getragen oder mit der Wirtschaft gemeinsam weiterentwickelt wird.
Bei erfolgreicher Verwertung wird die Innovation in den Markt eingeführt. Während des gesamten WTT-Prozesses wird das wirtschaftliche Potenzial sukzessive erschlossen, wie die folgende Abbildung modellhaft zeigt:

Besondere Merkmale von VIP
Voraussetzung für die Validierung ist, dass ein vielversprechendes Forschungsergebnis „gefunden” ist und dass die Idee, den Befund wirtschaftlich nutzbar zu machen, auch schon besteht. Vielleicht ist bereits ein Patent angemeldet, oder es ist auch schon erteilt. Allerdings dürfen noch keine Lizenzen vergeben sein. Ebenfalls soll noch keine FuE-Kooperation mit der Wirtschaft und keine Unternehmensgründung in Planung oder gar in der Umsetzung sein.
- Technologieoffenheit: Es können Projekte aus allen Forschungsgebieten gefördert werden, sofern ein Bezug zu Innovationen bei Produkten, Produktionsprozessen und Dienstleistungen vorhanden ist.
- Auch risikoreiche Projekte, die aber eine gute Signalwirkung auf das Innovationsgeschehen erwarten lassen, werden gefördert.
- Innovations-Mentoren, d.h. Expertinnen oder Experten, die über Erfahrungen aus Innovationsprozessen verfügen, sind bei allen Projekten verpflichtend.
Welchen Förderrahmen bietet VIP?
In den geförderten Validierungsprojekten können je nach spezifischem Bedarf ganz unterschiedliche Methoden eingesetzt werden. Verschiedene Beispiele sind in den Förderrichtlinien unter Punkt 2. „Gegenstand der Förderung” genannt.
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den jeweiligen Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Zuwendung soll die Summe von 500.000 € pro Vorhaben und Jahr (d.h. insgesamt 1.500.000 €) nicht überschreiten.
Durch die Einbindung eines „Innovations-Mentors” wird sichergestellt, dass sich die geförderten Vorhaben an den Erfordernissen der Innovationsprozesse orientieren und die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit entsprechender Praxiserfahrung strategische Unterstützung erfahren. Weiterführende Erläuterungen enthält der Leitfaden zur Fördermaßnahme VIP.

